DATENSCHUTZ-GRUNDLAGEN für CONTENT CREATOR

Nicht allzu selten hört man den Begriff DSGVO bzw. Datenschutz im Generellen aber viele wissen gar nicht was dahintersteckt bzw. an welche Regeln sie sich zu halten haben. Heute möchte ich zu diesem Thema einen kleinen Überblick geben und ein paar Fragen beantworten. An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass dieser Beitrag keine rechtliche Beratung darstellt. Die einzelnen Fragen werden so beantwortet, dass sie möglichst leicht verständlich sind und ich gebe hier meine eigene Meinung zu dem Thema wieder.

Was darf ich alles filmen?

Im Grunde genommen darf alles gefilmt werden, was als Bildmaterial ohne personenbezogene oder kritische Daten auskommt. Personenbezogene Daten sind aber nicht nur Telefonnummer, Adressen und Co. die eventuell irgendwo zu lesen sind, sondern vor allem Gesichter und körperliche Merkmale, die eine Person identifizieren. Als Faustregel sollte man hier im Kopf haben, dass man keine Person filmen darf, die dann von einer dritten identifiziert werden kann. Als kritische Daten definiere ich für mich Autokennzeichen und alles was in dieselbe Kerbe schlägt. Wenn ihr keine Erlaubnis habt diese Dinge zu filmen, achtet tunlichst darauf dass diese auch nicht erkenntlich im Bild zu sehen sind.

Wann darf ich Personen filmen?

Problematisch wird es für uns Content Creator natürlich im öffentlichen Raum und bei Veranstaltungen. Hier kommt man fast nicht daran vorbei Personen abzufilmen. Aber auch hier muss eine rechtliche Grundlage gegeben sein und dafür gibt es drei Möglichkeiten:

  • Medienprivileg
  • Überwiegendes öffentliches Interesse
  • Einverständniserklärung

Das Medienprivileg bedeutet eine Bereichsausnahme der Medien vom Datenschutzrecht. Es gewährt bestimmte Ausnahmen vom allgemeinen gesetzlichen Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken. In Österreich besitzt so ein Medienprivileg als Beispiel der ORF damit dieser seiner täglichen Arbeit nachgehen kann. Was die genauen Kriterien sind um ein solchen Medienprivileg zu erhalten, könnt ihr in den dafür vorgesehen Gesetzten nachlesen. Ich möchte allerdings nicht weiter darauf eingehen, da wir als Content Creator uns nicht darauf stützen können.

Die zweite Möglichkeit eine Aufnahme mit personenbezogenen Daten anzufertigen wäre im Falle eines überwiegenden öffentlichen Interesses. Dieser Begriff wird leider nicht näher definiert und steht somit etwas in der Mitte eines Raumes.

Die dritte Möglichkeit eine Aufnahme zu legitimieren wäre eine Einverständniserklärung, die eingeholt werden muss. In diesem Fall bestätigt eine Person, dass es für sie in Ordnung ist gefilmt zu werden. Die Person, die ihre Einwilligung abgibt, müsst ihr aber über einige Dinge informieren. Ihr müsst erklären für was das Material verwendet wird, wo es an wie viele Personen ausgespielt und in welchem Kontext es verwendet wird und dass die einwilligende Person auf unbestimmte Zeit die Möglichkeit hat ihre Einwilligung zu widerrufen. Diese Möglichkeit sollte also auch mit etwas Vorsicht genossen werden, da es sein kann, dass ihr sonst dafür Sorge tragen müsst, dass sämtliches Material dieser Person wieder vernichtet wird. Die Person muss außerdem am laufenden gehalten werden, wenn irgendetwas Unvorhergesehenes mit dem Material passiert und sie muss die Möglichkeit haben jederzeit eine Kontaktperson erreichen zu können.

Ihr seht, die Auflagen sind leider auf der einen Seite sehr schwammig, auf der anderen Seite sehr strikt definiert und man sieht nach und nach, dass diejenigen, die einzelne Paragrafen kreiert haben, wenig bis keine Ahnung von der Medienbranche hatten. Ich wiederhole noch einmal: Dieser Beitrag dient zu keiner rechtlichen Auskunft, sondern soll lediglich eine Art Erfahrungsbericht mit dem Thema meinerseits sein. Am besten funktioniert das Einhalten der DSGVO abseits von Veranstaltungen, wenn man für Auftritte vor der Kamera professionelle Dienstleistungen in Form von Statisten oder Schauspielern in Anspruch nimmt. Diese verlangen ein Honorar für ihre Bildrechte, ihr dürft danach aber auch das Material unbedenklich verwenden und verarbeiten.

Beim Filmen in der Öffentlichkeit solltet ihr hingegen einfach aufmerksam darauf schauen, dass keine Personen und keine kritischen Daten im Bild zu sehen bzw. zu erkennen sind.

Ich hoffe, ich konnte euch mit diesem Beitrag wieder einen Mehrwert vermitteln. Falls ihr Fragen habt oder Anregungen zu diesem Thema mit anderen teilen möchtet, hinterlasst ein Kommentar.

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen und Reaktionen zu diesem Beitrag.

Wir lesen oder sehen uns nächste Woche. Bis dahin: LG und eine erfolgreiche Woche!


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